Geschichte

Das Hoheitsgebiet der Korporation Kägiswil dehnte sich nördlich des Obwaldner Hauptortes Sarnen bis ins Schlierental aus. In früheren Zeiten war die Bezeichnung «Teilsame» gebräuchlich. Innerhalb der Gemeinde Sarnen etablierten sich die vier Korporationen oder Teilsamen Freiteil, Schwendi, Ramersberg und Kägiswil.

Die Teilsamen organisierten in ihren Teilen seit altersher die Rodung und Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Allmenden, Wälder und Alpen. Die Regeln dazu wurden schon sehr früh in einem Grundgesetz, in der sogenannten Einung festgehalten.

Seit jeher waren die vier Teilsamen im Chilchgang Sarnen zusammengeschlossen, weil es nur in Sarnen einen Pfarrer gab. Die Pfarreien Stalden und Kägiswil entstanden erst 1971. Die Aufgaben des Chilchgangs lagen hauptsächlich im Bau und Unterhalt der Pfarrkirche und der Pfrundhäuser in Sarnen, daneben im Unterhalt von einigen Wegen und Brücken. Zur Abrechnung traf man sich mindestens einmal jährlich zum sogenannten Chilchgang. Über die damalige Kostenverteilung staunen wir heute. Gemäss Urteil des Geschworenen-Gerichtes musste die Teilsame Schwendi jeweils die Hälfte der Kosten tragen, die Teilsamen Kägiswil, Ramersberg und der Freiteil Sarnen zusammen die andere Hälfte. Diese Aufteilung erklärt sich dadurch, dass die Schwendi über Jahrhunderte viel mehr landwirtschaftliche Nutzfläche und entsprechend auch viel mehr Einwohner hatte als die übrigen drei Teile. Der Talboden von Sarnen und Kägiswil konnte wegen den häufigen Übersaarungen durch die Melchaa und die Grosse Schliere und den Überschwemmungen durch die Sarneraa nur beschränkt genutzt werden. Die Vertreter der vier Korporationen von Sarnen treffen sich bis heute zweimal jährlich zum Chilchgang. Dabei wird gegenseitig über wichtige Geschäfte orientiert, man behandelt gemeinsame Projekte, macht Besichtigungen und pflegt die Geselligkeit.

Im letzten Jahrtausend prägten die Korporationen von Sarnen das öffentliche Leben. Sie befassten sich mit dem Fürsorge- und Vormundschaftswesen, der Feuer- und Baupolizei, bezahlten den «Landjäger» und bewilligten ab und zu auch Eheschliessungen. Im Jahr 1848 wurde in der Bundesverfassung festgelegt, dass die öffentlichen Aufgaben von den Korporationen an neu zu schaffende Einwohnergemeinden überzugehen haben. Dadurch wurden die Korporationen entlastet und für neue Tätigkeiten frei.

Die Korporation Kägiswil zählt heute ca. 130 stimmberechtigte Personen. Ihr gehören traditionellerweise die Geschlechter von Wyl, Küchler, Zurmühle und Burach an. Im Rahmen der gesetzlichen Gleichstellung von Mann und Frau wird das Korporationsbürgerrecht auch an die Ehegatten der Korporationsbürger und an deren Kinder vererbt.

Für den Erwerb des Korporationsbürgerrechts ist das Schweizer Bürgerrecht und der Wohnsitz im Gebiet des ehemaligen Bezirks Kägiswil der Gemeinde Sarnen erforderlich.